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Teilnahme- und Nutzungs­bedingungen

Stand: September 2025

Präambel

Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln die Anmeldung und Teilnahme an Initiativen zur energetischen Sanierung von Gebäuden sowie die Nutzung der dafür bereitgestellten Websites und digitalen Dienste. Ziel der Initiativen ist es, durch eine hohe Teilnehmerzahl günstige Bedingungen für jeden einzelnen Teilnehmer bei der Beauftragung eines Fachbetriebs zu erreichen, der die energetische Sanierung umsetzt, beispielsweise durch die Installation von Wärmepumpen, die Montage von Photovoltaikanlagen sowie weiterer Produkte und Leistungen.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend ‘Teilnahmebedingungen’ oder ‘Nutzungsbedingungen’) gelten für die Nutzung der von der Shiftup GmbH, In der Hardt 18, 76698 Ubstadt-Weiher (nachfolgend ‘ShiftUp’) angebotenen digitalen Dienste sowie für die Teilnahme an Initiativen.

1.2 Teilnehmer können natürliche oder juristische Personen (z. B. Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen) sein, die sich zur Teilnahme an einer Initiative anmelden und sowohl die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen als auch die spezifischen Vorgaben der jeweiligen Initiative erfüllen. Durch die Anmeldung zu einer Initiative erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

1.3 Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen eines Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ShiftUp stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen ist die Information über und Organisation von Initiativen mit den in der Präambel benannten Zielen. ShiftUp stellt hierfür digitale Dienste bereit, über die sich Teilnehmer durch Bereitstellung erforderlicher Informationen anmelden können und über die die Durchführung der Initiative koordiniert wird.

2.2 ShiftUp erbringt keine Leistungen zur Umsetzung von energetischen Sanierungen. Verträge über Lieferungen und Leistungen zur Umsetzung von energetischen Sanierungen kommen ausschließlich zwischen Teilnehmern und den ausgewählten Fachbetrieben zustande.
ShiftUp wird nicht Vertragspartei und handelt nicht als Vertreter einer Vertragspartei im Verhältnis zwischen Teilnehmer und Fachbetrieb. Leistungsstörungen in diesem Vertragsverhältnis betreffen ausschließlich diese Vertragsparteien.

3. Durchführung der Initiative

3.1 ShiftUp stellt auf der Website Informationen über Initiativen und ihre jeweiligen Voraussetzungen bereit. Teilnehmer können sich kostenfrei unter Beachtung der Regelungen in ‚§ 4 Anmeldung und Beendigung der Teilnahme‘ zu den jeweiligen Initiativen anmelden und sich auch jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von der Initiative wieder abmelden.

3.2 ShiftUp kann die Voraussetzungen zur Teilnahme für eine Initiative anpassen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Das gilt insbesondere für das Gebiet der Initiative oder den zeitlichen Ablauf. Die Teilnehmer werden so bald wie möglich über die Änderungen und damit einhergehende Folgen informiert. Setzt der Teilnehmer nach der Mitteilung seine Teilnahme fort, anerkennt er die geänderten Voraussetzungen für den weiteren Ablauf der Initiative.

3.3 ShiftUp ermittelt im Rahmen eines Auswahlverfahrens geeignete Fachbetriebe, die bereit sind, Teilnehmern Angebote für energetische Sanierungen zu unterbreiten. Maßgeblich sind insbesondere günstige Rahmenbedingungen und die Eignung im Hinblick auf die Initiative. Ein Erfolg, insbesondere die Auswahl eines oder mehrerer Fachbetriebe oder das Zustandekommen eines Vertrags, wird von ShiftUp nicht geschuldet. Die Auswahl eines Fachbetriebs stellt keine Empfehlung hinsichtlich Qualität oder Zuverlässigkeit dar. ShiftUp ist auch nicht verpflichtet, einen Fachbetrieb auszuwählen, insbesondere wenn keiner den Kriterien entspricht oder keine angemessenen Rahmenbedingungen angeboten werden.

3.4 ShiftUp behält sich vor, Vergabeverfahren, Auswahlkriterien, Zeitpläne sowie die Anzahl der Fachbetriebe oder Teilnehmer aus organisatorischen Gründen, zur Wahrung von Kapazitätsgrenzen oder zur Sicherstellung der Qualität anzupassen. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

3.5 Im Falle einer erfolgreichen Auswahl von Fachbetrieben informiert ShiftUp die Teilnehmer und übermittelt die hierfür erforderlichen Daten des Teilnehmers an die Fachbetriebe, damit diese ein Angebot erstellen können. Mit der Übermittlung der Daten der Teilnehmer an die Fachbetriebe ist die Initiative beendet. Die Übermittlung erfolgt zur Durchführung der Teilnahme an einer Initiative auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.6 Ob und in welchem Umfang ein Fachbetrieb einem Teilnehmer ein Angebot unterbreitet, liegt allein in der Entscheidung des Fachbetriebs. ShiftUp hat keine Prüfpflichten in Bezug auf die von Fachbetrieben erstellten Einzelangebote und erhält hiervon in der Regel keine Kenntnis.

3.7 Die Teilnahme an einer Initiative beinhaltet ausdrücklich keine Verpflichtung des Teilnehmers, das Angebot eines ausgewählten Fachbetriebs anzunehmen und einen Vertrag mit diesem abzuschließen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme und Durchführung einer angebotenen energetischen Sanierung liegt ausschließlich beim Teilnehmer.

3.8 Der Vertrag zur Umsetzung einer energetischen Sanierung kommt ausschließlich zwischen Teilnehmer und Fachbetrieb zustande. ShiftUp übernimmt über die Mitteilung der Teilnehmerdaten an den Fachbetrieb hinaus keine weitergehenden Vermittlungs- oder Verhandlungstätigkeiten zwischen Teilnehmer und Fachbetrieb.

4. Anmeldung und Beendigung der Teilnahme

4.1 Die Anmeldung und Teilnahme an einer Initiative ist für den Teilnehmer kostenlos. Die Teilnahme an einer Initiative erfolgt durch Anmeldung mit den erforderlichen Angaben sowie einer Bestätigung der E-Mail-Adresse durch einen zugesendeten Bestätigungslink – erst mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung abgeschlossen. Soweit Angaben nicht als erforderlich markiert sind, sind diese freiwillig, um den Ablauf der Initiative zu verbessern oder optionale Informationen für den Fachbetrieb bereitzustellen.

4.2 Für eine wirksame Anmeldung müssen die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen und die spezifischen Voraussetzungen für eine Initiative erfüllt sein. Die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen sind insbesondere:

  1. Das gegenständliche Gebäude muss sich im festgelegten Gebiet der Initiative befinden. ShiftUp kann nach billigem Ermessen auch Gebäude im Umkreis zulassen.
  2. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er die entsprechenden Berechtigungen und/oder Bevollmächtigungen besitzt, die für die Teilnahme an der Initiative sowie eine Beauftragung und Umsetzung einer energetischen Sanierung des Gebäudes erforderlich sind. Er ist insbesondere selbst Alleineigentümer des Gebäudes oder von der Eigentümergemeinschaft entsprechend bevollmächtigt. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss in Textform vorliegen; soweit gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist, ist diese einzuhalten.
  3. Der Teilnehmer stellt sicher, dass keine tatsächlichen, rechtlichen oder regulatorischen Hindernisse an den Leistungen zur energetischen Sanierung bestehen. Er prüft die diesbezüglichen Voraussetzungen, die einer Teilnahme oder einer Installation entgegenstehen können, insbesondere planungs- und baurechtliche Vorschriften oder Eigentumsbeschränkungen.
  4. Der Teilnehmer oder der gesetzliche Vertreter bzw. Bevollmächtigte muss unbeschränkt geschäftsfähig sein.

4.3 Der Teilnehmer stellt nur solche Daten zu seiner Person und seinem Gebäude bereit, die für die Teilnahme an der Initiative erforderlich sind oder deren Angabe er für sinnvoll erachtet. Diese Daten werden im Rahmen der Durchführung der Initiative durch ShiftUp an ausgewählte Fachbetriebe übermittelt, damit diese die Möglichkeit zur Prüfung und Erstellung eines Angebots haben. Die Richtigkeit der Daten obliegt dem Teilnehmer. ShiftUp ist nicht verpflichtet, die Angaben des Teilnehmers auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen. Meldet sich der Teilnehmer vor Auswahl eines Fachbetriebs ab, erfolgt keine Übermittlung.

4.4 Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit durch Abmeldung über die Website oder durch Mitteilung in Textform an ShiftUp beenden. Wurde ein Fachbetrieb bereits von ShiftUp benachrichtigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, auch diesen über seine Beendigung zu informieren.

4.5 Verstößt ein Teilnehmer schwerwiegend gegen diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen, kann ShiftUp seine Teilnahme an einer Initiative nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände ablehnen oder beenden. Ein schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor, wenn unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden, die allgemeinen oder spezifischen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind, gegen die Bestimmungen zur Nutzung der digitalen Dienste verstoßen wird oder die Durchführung der Initiative erheblich gestört wird. Dies gilt auch, wenn Verstöße trotz Abmahnung fortgesetzt oder wiederholt werden.

4.6 Die Teilnahme ist nicht an Dritte übertragbar.

5. Aufgaben und Pflichten von ShiftUp

5.1 ShiftUp stellt einen für Teilnehmer kostenfreien Dienst zur Anmeldung und Teilnahme an einer Initiative bereit und nimmt Aufgaben zur Organisation von Initiativen wahr. ShiftUp erbringt dabei keine fachlichen, planerischen oder rechtlichen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und spricht auch keine Empfehlungen hinsichtlich der Geeignetheit, Durchführbarkeit oder Zweckmäßigkeit aus. Vertragliche Garantien werden nicht übernommen.

5.2 ShiftUp ist bemüht, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen, übernimmt darüber hinaus jedoch keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Diese Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.

5.3 ShiftUpShiftUpAufgrund der Natur digitaler Kommunikation kann ShiftUp keinen ununterbrochenen Zugang zu den Websites oder Diensten garantieren. Für Ausfälle, Verzögerungen oder Störungen, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, regulatorische Änderungen, Cyberangriffe) oder Störungen zurückzuführen sind, die außerhalb der beeinflussbaren Sphäre von ShiftUp liegen, haftet ShiftUp nicht.

5.4 ShiftUp ist bestrebt, Anfragen von Teilnehmern zeitnah – regelmäßig innerhalb von fünf Werktagen – zu beantworten. Eine bestimmte Antwortzeit wird jedoch nicht garantiert. Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail oder über die Website.

6. Pflichten des Teilnehmers

6.1 Der Teilnehmer muss ShiftUp über alle Änderungen seiner bereitgestellten Informationen informieren, um eine korrekte Kommunikation und Bearbeitung seiner Teilnahme zu gewährleisten. Soweit möglich, erfolgt dies über eine Anpassung der Angaben auf der Website. Werden durch die Änderungen die allgemeinen Teilnahmebedingungen oder spezifischen Voraussetzungen für eine Initiative nicht mehr erfüllt, muss der Teilnehmer seine Teilnahme an der Initiative durch Abmelden beenden. Dies gilt insbesondere auch, wenn eine Bevollmächtigung widerrufen oder unwirksam wird. Unterlässt der Teilnehmer die Mitteilung von Änderungen und/oder eine sich aus den Änderungen resultierende erforderliche Abmeldung, gilt die Teilnahme als beendet.

6.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Angebote von Fachbetrieben einschließlich der dazugehörigen Bedingungen und Konditionen vor einer Annahme eigenverantwortlich und sorgfältig zu prüfen. Dies umfasst insbesondere eine Bewertung der Geeignetheit, Umsetzbarkeit, Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der angebotenen Produkte und Leistungen. Bestehen Zweifel an diesen Aspekten oder fehlen die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung, wird die Inanspruchnahme einer unabhängigen fachlichen Beratung empfohlen. Die Entscheidung über die Annahme eines Angebots und den Abschluss eines Vertrags mit einem Fachbetrieb liegt ausschließlich beim Teilnehmer.

6.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Einholung aller für die Umsetzung der energetischen Sanierung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Zulassungen dem Teilnehmer obliegen. Insbesondere sind dabei planungsrechtliche und baurechtliche (einschließlich Denkmalschutz) Vorschriften zu beachten.

7. Nutzung der digitalen Dienste

7.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der bereitgestellten digitalen Dienste (nachfolgend auch ‚Dienst‘ / ‚Dienste‘ oder ‚Website‘ / ‚Websites‘) durch den Nutzer.

7.2 ShiftUp räumt dem Nutzer ein auf die Vertragslaufzeit befristetes, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufbares, einfaches (nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares), nicht ausschließliches und auf die vertraglich vereinbarte Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten digitalen Diensten ein. Das Nutzungsrecht des Nutzers erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.

7.3 Die Nutzung ist nur Personen gestattet, die unbeschränkt geschäftsfähig sind und ausschließlich auf eigene Rechnung handeln. Für Unternehmen und andere Dritte handelnde Personen müssen entsprechend bevollmächtigt sein.

7.4 Mit Authentifizierungs-Informationen ist sorgfältig umzugehen. Unternehmen tragen dafür Sorge, dass nur entsprechend bevollmächtigte Personen Zugriff auf diese Informationen haben.

7.5 Der Nutzer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher von ihm im Rahmen der Anmeldung eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ausschließlich selbst verantwortlich.

7.6 Die Dienste werden ausschließlich für die von ShiftUp angebotenen Zwecke zur Verfügung gestellt und dürfen nur auf die vorhergesehene Art und Weise genutzt werden. Eine Verarbeitung oder das Ausspähen von Daten mittels anderer Software ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es unzulässig, gespeicherte Daten zu kopieren, weiterzugeben, zu versenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, ein Dienst oder die Nutzungsvereinbarung sieht eine solche Funktion ausdrücklich vor oder es ist für die ordnungsgemäße Nutzung erforderlich.

7.7 Jede Tätigkeit, die geeignet ist, den Betrieb eines Dienstes oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten, ist zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Software, Scripts oder Datenbanken im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes sowie das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Dienstes erforderlich ist. Eine vertragswidrige Nutzung des digitalen Dienstes oder der angebotenen Informationen ist ausdrücklich untersagt, einschließlich der Nutzung zur Bereitstellung zweckfremder Inhalte oder Verlinkungen. Daraus entstehende Schäden können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.

7.8 Der Nutzer ist verpflichtet bei der Erstellung und Verwendung von Inhalten geltendes Recht zu beachten und keine Rechte Dritter zu verletzen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Inhalten, die urheberrechtlich geschützt sind, sowie für Marken und andere gewerbliche Schutzrechte, aber auch bei der Bereitstellung von Verlinkungen zu externen Inhalten.

7.9 Die Erstellung, Verbreitung, Übermittlung, Vervielfältigung oder Verlinkung von Inhalten auf der Plattform,

  • die gegen Gesetze verstoßen, insbesondere Strafgesetze oder Ordnungswidrigkeiten sowie arbeits-, wettbewerbs-, urheberrechtliche Vorschriften oder gewerbliche Schutzrechte,
  • einen herabwürdigenden, gewaltverherrlichenden, bedrohenden, vulgären, pornographischen, fremdenfeindlichen Charakter haben,
  • geeignet sind, die Menschenwürde oder das Persönlichkeitsrecht zu verletzen,
  • geeignet sind, das Ansehen von ShiftUp oder anderer Nutzer zu schädigen,

sind untersagt.

7.10 Der Nutzer stellt ShiftUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen ShiftUp wegen einer rechtswidrigen Nutzung der Dienste oder wegen der vom Nutzer eingestellten Inhalte geltend gemacht werden, soweit der Nutzer diese Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt die angemessenen und erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung von ShiftUp einschließlich notwendiger Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 ShiftUp haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ShiftUp nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz der vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden begrenzt. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleiben Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen, Ansprüche aufgrund übernommener Garantien sowie Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht.

8.3 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ShiftUp.

8.4 Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Änderungen der Teilnahmebedingungen

9.1 Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden dem Teilnehmer spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder der jeweils gesetzlich erforderlichen Form angeboten, wenn die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von ShiftUp für den Teilnehmer zumutbar sind, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder technischer Weiterentwicklungen. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere nicht für die Hauptleistungspflichten.

9.2 Die Zustimmung des Teilnehmers zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen. Die geänderte Fassung der Teilnahmebedingungen liegt der weiteren Geschäftsbeziehung dann zugrunde. Verbrauchern steht im Falle einer Änderung ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform ausgeübt werden kann.

9.3 Widerspricht der Teilnehmer, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; ShiftUp ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten ordentlich zu kündigen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 ShiftUp ist nicht verpflichtet und nicht bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. Ist der Teilnehmer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.

10.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz von ShiftUp, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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