Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Sammelkauf
Stand: Februar 2025
Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die Teilnahme am Sammelkauf-Programm. Ziel des Sammelkaufs ist es, eine Gruppenbeschaffung zu erleichtern und wettbewerbsfähige Angebote von Installateuren für Teilnehmer zu sichern. Durch die Anmeldung zum Programm erkennen die Teilnehmer die hier aufgeführten Bedingungen an und erklären sich damit einverstanden, die Regelungen zur Teilnahme und Interaktion mit dem Projektkoordinator, dem Community-Leiter und den Installateuren einzuhalten.
Definitionen
„Teilnehmer“ bezeichnet eine Person oder juristische Entität, die sich für den Sammelkauf registriert und alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Teilnahme ist nicht übertragbar.
„Installateur“ bezeichnet einen lizenzierten und qualifizierten Auftragnehmer, der Installationsdienstleistungen für Wärmepumpen oder andere Produkte im Rahmen des Sammelkaufs erbringt.
„Sammelkauf“ bezeichnet einen Gruppenbeschaffungsprozess, bei dem der Projektkoordinator Verhandlungen mit Installateuren führt und den Teilnehmern Angebote von überprüften Installateuren zur Verfügung stellt. Der Teilnehmer entscheidet unabhängig, ob er unter den ausgehandelten Bedingungen eine Wärmepumpe und/oder andere Produkte/Dienstleistungen erwerben möchte.
„Projektkoordinator“ bezeichnet Shiftup GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in In der Hardt 18, 76698 Ubstadt-Weiher und eingetragen im Handelsregister Mannheim HRB 751363, die den Sammelkauf organisiert und durchführt, jedoch keine Verantwortung für die Qualität, Sicherheit oder Leistung der von Installateuren angebotenen Produkte/Dienstleistungen übernimmt.
“Community-Leiter” bezeichnet eine Person oder Organisation, die den Projektkoordinator bei der Organisation des Sammelkaufs unterstützt, ohne jedoch eine rechtliche Verantwortung für dessen Durchführung zu übernehmen.
“Schriftform” umfasst Kommunikation per Brief, E-Mail oder elektronische Übermittlung über das Internet.
1. Einleitung
1.1. Diese Allgemeinen Bedingungen sowie die Datenschutzhinweise des Projektkoordinators gelten, wenn sich der Teilnehmer auf der Website des Projektkoordinators oder einer mit dem Sammelkauf verbundenen Website registriert (die „Websites“) oder wenn die Registrierung über einen Community-Leiter erfolgt. Mit der Nutzung dieser Websites oder des papierbasierten (offline) Dienstes des Projektkoordinators erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen und den Datenschutzhinweisen einverstanden. Falls der Teilnehmer nicht zustimmt, muss er die Nutzung sofort einstellen.
1.2. Der Projektkoordinator stellt einen unabhängigen Dienst zur Teilnahme an einem Sammelkauf-Programm bereit. Dieser Dienst ist für Teilnehmer kostenlos. Weder auf den Websites noch in schriftlicher Kommunikation gibt der Projektkoordinator eine Empfehlung oder Befürwortung für bestimmte Installateure, Produkte oder Dienstleistungen ab, noch garantiert er deren Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Ergebnis. Der Projektkoordinator bemüht sich zwar nach Kräften, korrekte Informationen bereitzustellen, aber alle Inhalte auf den Websites oder in schriftlichen Mitteilungen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollen den Teilnehmern helfen zu beurteilen, ob sie an einem direkten Vertrag mit einem Installateur interessiert sind. Die am Gruppenbeschaffungsprozess teilnehmenden Installateure legen konkurrierende Angebote vor, in denen sie ihre Bedingungen und Konditionen für die in Frage kommenden Teilnehmer darlegen.
1.3. Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, die Eignung, Angemessenheit und Zweckmäßigkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung zu bewerten. Die Entscheidung über einen Vertragsschluss mit einem Installateur liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Vertragliche oder Gewährleistungsansprüche sind direkt gegenüber dem Installateur geltend zu machen, nicht gegenüber dem Projektkoordinator. Wenn der Teilnehmer Zweifel an der Eignung, Zweckmäßigkeit oder Angemessenheit eines Produkts oder einer Dienstleistung hat, ist er angehalten, eine unabhängige professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor er einen Vertrag mit einem Installateur abschließt.
2. Registrierung und Teilnahme
2.1. Die Teilnahme am Sammelkauf-Programm ist kostenlos und offen für Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen, die die vom Projektkoordinator festgelegten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Der Projektkoordinator kann diese Voraussetzungen jederzeit ändern. Teilnahmevoraussetzungen sind unter anderem:
- Der Teilnehmer muss Eigentümer des Gebäudes sein, in dem die Wärmepumpe oder andere Produkte/Dienstleistungen installiert werden, oder eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Eigentümers besitzen. Diese Genehmigung muss die Installation und alle damit verbundenen Änderungen am Gebäude eindeutig genehmigen.
- Das Gebäude muss sich im festgelegten Gebiet des Sammelkaufs befinden.
- Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine nachweisbare Wohnadresse haben oder ein registriertes Unternehmen sein.
- Es dürfen keine rechtlichen, regulatorischen oder praktischen Hindernisse bestehen, die eine Teilnahme am Sammelkauf verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Planungsbeschränkungen, Bauvorschriften oder Eigentumsbeschränkungen.
2.2. Zur Teilnahme muss der Teilnehmer den Registrierungsprozess abschließen und genaue sowie vollständige Informationen bereitstellen. Der Teilnehmer muss den Projektkoordinator über alle Änderungen seiner Daten informieren, um eine korrekte Kommunikation und Bearbeitung seiner Teilnahme zu gewährleisten. Wenn der ausgewählte Installateur bereits benachrichtigt wurde, muss der Teilnehmer auch ihn informieren.
2.3. Der Projektkoordinator behält sich das Recht vor, eine Maximalgrenze der Teilnehmerzahl festzulegen und diese auch nachträglich zu korrigieren. Eine nachträgliche Anpassung kann insbesondere aus organisatorischen Gründen, aufgrund von Kapazitätsgrenzen oder zur Sicherstellung der Qualität der Durchführung erfolgen.
2.4. Der Projektkoordinator behält sich das Recht vor, die Teilnahme abzulehnen, wenn der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, ungenaue Angaben macht oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen nicht einhält.
3. Rolle des Projektkoordinators
3.1. Der Projektkoordinator unterstützt das Programm für den Sammeleinkauf durch die Organisation eines Gruppenbeschaffungsprozesses. Er verkauft, installiert oder liefert keine Produkte oder Dienstleistungen direkt.
3.2. Der Projektkoordinator wählt die Installateure im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Vergabeverfahrens aus, um günstige Bedingungen für die Teilnehmer zu sichern. Er übernimmt jedoch keine Garantie für die Leistung, Qualität oder Eignung eines Installateurs, Produkts oder einer Dienstleistung.
3.3. Der Projektkoordinator informiert die Teilnehmer über das Angebot des ausgewählten Installateurs, die endgültige Entscheidung über den Abschluss eines Vertrags liegt jedoch allein beim Teilnehmer.
3.4. Der Projektkoordinator behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren, die Auswahlkriterien und den Zeitplan jederzeit zu ändern, um die Wirksamkeit des Programms zu gewährleisten. Derartige Änderungen werden den Teilnehmern schriftlich mitgeteilt.
3.5. Der Projektkoordinator ist bestrebt, Anfragen der Teilnehmer innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten, kann jedoch keine bestimmte Antwortzeit garantieren. Die Kommunikation erfolgt in erster Linie über E-Mail oder die Website, es sei denn, die Umstände erfordern andere Kommunikationswege.
3.6. Der Projektkoordinator kann die Anzahl der teilnehmenden Installateure begrenzen und kann nicht garantieren, dass Installateure in allen Gebieten innerhalb der festgelegten Region des Sammelkaufprogramms verfügbar sind.
4. Verantwortung des Teilnehmers
4.1. Der Teilnehmer erkennt an, dass seine Teilnahme an dem Programm ihn nicht verpflichtet, einen Vertrag mit einem Installateur abzuschließen.
4.2. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, das Angebot des Installateurs einschließlich aller Bedingungen und Konditionen sorgfältig zu prüfen, bevor er eine Entscheidung trifft.
4.3. Der Teilnehmer muss bei der Registrierung und während der gesamten Dauer seiner Teilnahme genaue und aktuelle Angaben machen. Der Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für alle Folgen, die sich aus unrichtigen oder irreführenden Angaben ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausschluss von der Teilnahme am Programm.
4.4. Entscheidet sich der Teilnehmer für eine Installation, so muss er einen direkten Vertrag mit dem Installateur abschließen und die vereinbarten Bedingungen einhalten. Der Projektkoordinator ist nicht Vertragspartei in Bezug auf jegliche Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem Installateur.
4.5. Der Teilnehmer ist für die Einholung aller für die Installation erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Zulassungen verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Planungserlaubnisse, baurechtliche Genehmigungen und gegebenenfalls Genehmigungen für denkmalgeschützte Gebäude.
5. Haftungsbeschränkung
5.1 Der Projektkoordinator fungiert lediglich als Mittler und haftet nicht für die Erfüllung, die Qualität oder das Ergebnis von Verträgen, die zwischen dem Teilnehmer und dem Installateur geschlossen werden.
5.2. Der Projektkoordinator übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der auf der Website oder in Mitteilungen bereitgestellten Informationen.
5.3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Projektkoordinator nicht für Verluste, Schäden oder Streitigkeiten haftbar gemacht werden kann, die sich aus der Entscheidung des Teilnehmers ergeben, einen Vertrag mit einem Installateur zu schließen.
5.4. Der Projektkoordinator haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, regulatorische Änderungen, Cybersecurity-Bedrohungen oder andere Ereignisse, die sich der Kontrolle des Projektkoordinators entziehen.
5.5. Aufgrund der Beschaffenheit der digitalen Kommunikation und Infrastruktur kann der Projektkoordinator keinen ununterbrochenen Zugang zu den Websites oder seinen Diensten garantieren und haftet nicht für Mängel, Verluste oder Schäden, die sich aus Unterbrechungen des Dienstes, Cyber- Angriffen, Viren, technischen Fehlern oder ähnlichen Problemen ergeben, die die Websites betreffen. Aus solchen Unterbrechungen oder technischen Problemen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
5.6. Unter keinen Umständen haftet der Projektkoordinator für indirekte, beiläufig entstandene, besondere Schäden, Folgeschäden oder Schadenersatz mit Strafwirkung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Gewinnen, Daten, Nutzung, Goodwill oder anderen immateriellen Verlusten, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
- Teilnahme des Teilnehmers am Sammelkaufprogramm,
- der Zugang des Teilnehmers zu den Websites oder deren Nutzung, oder
- jegliches Verhalten oder jeden Inhalt eines Dritten im Zusammenhang mit dem Programm.
6. Datenschutz
6.1. Der Projektkoordinator verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und dem Datenschutzhinweis des Projektkoordinators.
6.2. Mit der Teilnahme an dem Programm stimmt der Teilnehmer der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu, soweit dies zur Ermöglichung seiner Teilnahme, zur Übermittlung relevanter Informationen und zur Koordinierung mit den ausgewählten Installateuren für die Durchführung des Projekts erforderlich ist.
7. Änderungen und Beendigung
7.1. Der Projektkoordinator behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Die Teilnehmer werden über wesentliche Änderungen informiert. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
7.2. Der Projektkoordinator teilt Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit, es sei denn, eine sofortige Umsetzung ist aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen erforderlich.
7.3. Der Teilnehmer kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Projektkoordinator aus dem Programm ausscheiden.
7.4. Der Projektkoordinator behält sich das Recht vor, die Teilnahme des Teilnehmers zu beenden, wenn dieser gegen diese Allgemeinen Bedingungen verstößt oder sich an Aktivitäten beteiligt, die den Ablauf des Programms stören.
8. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit
8.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Teilnahme an dem Programm ergeben, sind durch Verhandlungen beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, so gilt der Gerichtsstand Deutschland.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit und Wirkung.